Leistungsservice

Ihr Leistungsantrag wurde abgelehnt? Die Schadensregulierung zieht sich hin?

Leistungsservice

In solchen Situationen ist es viel Wert, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben. Mein Maklerpool und wir kümmern uns zusammen mit der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte schnell und kompetent um die Lösung Ihres Problems. Für den ersten Leistungsantrag in den Sparten LV, KV und Sach steht Ihnen die Kanzlei sogar kostenfrei zur Verfügung. Ein gutes Gefühl, sich im Ernstfall auf uns verlassen zu können!

*Der Service wird über den Maklerpool geboten, dem wir angeschlossen sind. Der Leistungsservice in den Sparten Krankenversicherung und Sachversicherung wird ab einer Schadenshöhe von 10.000 € angeboten. Um von dieser Hilfe profitieren zu können, ist es Voraussetzung, dass der entsprechende Vertrag über den Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, oder über eine Direktanbindung, die unter Maklerpool geschlüsselt wurde, eingereicht wurde oder – im Falle von übertragenen Verträgen – mindestens ein Jahr im Bestand des Maklerpools geführt wurde und noch geführt wird.

Wer kann Wirth-Rechtsanwälte kontaktieren?

Durch den Vermittler oder dem Kunden.
Der Erstkontakt kann gerne durch den Vermittler hergestellt werden. Wirth-Rechtsanwälte setzt sich dann mit dem Kunden in Verbindung und übernimmt die weitere Betreuung. Zwingend erforderlich ist aber, dass der Kunde mit der Weitergabe seiner Daten an Wirth Rechtsanwälte einverstanden ist.
Der Kunde kann sich aber auch direkt mit Wirth Rechtsanwälte in Verbindung setzen.

Wer ist der Mandant?

Mandant ist der Kunde.

Was versteht man unter „erster Leistungsantrag“?

Mit „erster Leistungsantrag“ ist die erste schriftliche Schadenmeldung an den Versicherer gemeint.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das regelmäßig ein sehr umfangreiches, meistens mehrseitiges Formular. Wirth-Rechtsanwälte berät den Kunden beim Ausfüllen dieses Formulars und dabei, welche Unterlagen beizufügen sind und/oder, ob die vorliegenden Belege ausreichen.

Wie weit geht die Beratung von Wirth-Rechtsanwälte?

Ziel des Leistungsservice ist es, dass der Leistungsantrag vollständig und kompetent so aufbereitet wird, dass die Versicherungsgesellschaft darüber ohne weitere Nachfrage entscheiden kann.
Die Beratung beginnt in dem Moment, in dem der Kunde einen Versicherungsfall hat und Hilfe beim Ausfüllen des Leistungsantrages/der Schadenmeldung benötigt. Die Beratung endet, wenn der Kunden den mit Unterstützung von Wirth-Rechtsanwälte ausgefüllten Leistungsantrag bei seinem Versicherer eingereicht hat.

Wie muss ich mir den Ablauf des Leistungsservices vorstellen?

Nach dem ersten Kontakt erhält entweder der Kunden oder der Vermittler von Wirth-Rechtsanwälte eine ausführliche Email in der die benötigten Unterlagen bezeichnet werden und der Kunde Vorabinformation zum Ausfüllen des Leistungsantrages erhält.
Den so aufbereiteten Leistungsantrag prüft dann Wirth-Rechtsanwälte und berät den Kunden oder Vermittler dahingehend, ob noch weitere Informationen oder Ergänzungen aufgenommen werden müssen oder bspw. weitere (aussagekräftigere) Arztberichte eingeholten werden sollten. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass diese Beratung auch telefonisch umfassend und kompetent erfolgen kann.

Kann ich den Leistungsservice auch mehrfach in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können Sie den Leistungsservice auch mehrfach in Anspruch nehmen, allerdings immer nur für jeden Versicherungsfall einmal.

Entstehen mir Kosten?

Durch den Leistungsservice entstehen dem Kunden keine Kosten. Es handelt sich um einen Service der Fonds Finanz Maklerservice GmbH.
Sollte es allerdings nach der Einreichung des Leistungsantrages/der Schadenmeldung zu Streit mit dem Versicherer kommen und die Beauftragung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht erforderlich werden, entstehen weitere Kosten, die dann vom Kunden, also unserem Mandanten, getragen werden müssen. Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte rechnet Versicherungsstreitigkeiten üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese so abgerechnete Vergütung wird dann auch von einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung erstattet. Selbstverständlich wird die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte ohne das Einverständnis des Kunden nicht tätig, sondern spricht eine weitere kostenpflichtige Tätigkeit dann in allen Einzelheiten ab.

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