Das Niedrigzins-„Tal der Tränen“ ist noch lange nicht durchschritten. Trotz des Personalwechsels an der Spitze der Europäischen Zentralbank wird die lockere Geldpolitik angesichts schwächelnder Konjunktur und hoher Schulden in einigen EU-Ländern fürs Erste fortgeführt. Geldanlagen mit Garantien werden daher auch weiterhin kaum Rendite abwerfen – und so von der Inflation angenagt. Renditepotenzial steckt damit praktisch nur in Sachwerten und in Aktien. In ein gut sortiertes Portfolio gehört beides.
Für 2020 wird an den Börsen allgemein Wachstum erwartet, wenn auch nicht ganz so stark wie im abgelaufenen Jahr. Trotz schwelender Konflikte wie Handelsstreit und Brexit scheinen die zuletzt aufgekommenen Rezessionsängste wieder zu schwinden. Der ifo-Geschäftsklimaindex legte im Dezember unerwartet stark zu, ein Zeichen für wachsenden Optimismus bei den Unternehmen.
Ohnehin sollte man bei einem Börseninvestment nicht auf das aktuelle oder kommende Jahr blicken, sondern mit langem Atem herangehen: Die Historie zeigt, dass langfristige, gut diversifizierte Aktieninvestments zuverlässige Renditebringer sind.
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Green Bonds, also Staats- und Unternehmensanleihen mit ökologischer Ausrichtung, erleben seit einigen Jahren einen Boom. Europaweit soll der Markt in diesem Jahr auf ein Volumen von rund 180 Milliarden Euro anwachsen – 2017 waren es noch 100 Milliarden, 2015 nur 27 Milliarden. Den Trend zur nachhaltigen Geldanlage nutzen allerdings auch einige zweifelhafte Emittenten, die per „Greenwashing“ lediglich ihr Marketing grün ausrichten. Anleger sollten sich also immer konkret anschauen, nach welchen Kriterien das Geld investiert wird.
Auch einige Länder haben die Vorteile von Green Bonds für sich entdeckt. Polen legte 2016 eine nachhaltige Anleihe auf, es folgten Frankreich, die Niederlande, Belgien und Irland. Deutschland wird im nächsten Jahr ebenfalls auf den Green-Bond-Zug aufspringen und eine „grüne Zwillingsanleihe“ begeben. Sie soll Klimaschutzmaßnahmen mitfinanzieren und jederzeit gegen konventionelle Bundesanleihen umgetauscht werden können. Kritiker monieren allerdings, dass nur Gelder umgeschichtet und wegen der rigiden Haushaltspolitik keine neuen Projekte und Maßnahmen angestoßen würden.
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Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.
Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.
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Die Negativzinsen fressen sich immer weiter in den Alltag auch ganz normaler Bundesbürger. Während zahlreiche Banken schon Strafzinsen für Geldeinlagen ab einer bestimmten Summe verlangen, fällt nun ein weiteres Tabu: Wie die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck mitteilte, müssen Neukunden, die bei ihr ein Tagesgeldkonto eröffnen, seit dem 1. Oktober bereits ab dem ersten Cent einen Strafzins von 0,5 Prozent entrichten. Für Girokonten gelte ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der Zinssatz entspricht jenem, den Banken an die Europäische Zentralbank abführen müssen, wenn sie dort Geld parken.
Das Genossenschaftsinstitut dürfte nicht die letzte Bank sein, die ihre Kunden auf breiter Front an den Kosten der Negativzinsen beteiligt. Derzeit wird laut Bundesbank rund ein Viertel der Sichteinlagen deutscher Privathaushalte mit Strafzinsen belegt. Bisher jedoch betreffen diese fast ausschließlich vermögende Bankkunden.
Zum ganzen Bild gehören indes auch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte.
Hier einige attraktive Angebote:
https://www.kuester-versicherungen-finanzen.de/geldsparen/tagesgeld/
Tabelle: Negativzinsen für Privatkunden (Auswahl)
Geldinstitut
Negativzins (p.a.)
Freibetrag / Kontoart
Berliner Sparkasse
0,50 %
ab 500.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonto
Berliner Volksbank
0,50 %
ab 100.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonto, für bestehende Konten nur nach individueller Vereinbarung
Commerzbank
k. A.
individuelle Vereinbarung für sehr vermögende Privatkunden
Deutsche Bank
k. A.
individuelle Vereinbarung für sehr vermögende Privatkunden
Deutsche Skatbank
0,50 %
ab 100.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonto
Ethikbank
0,50 %
nach individueller Vereinbarung auf Girokonto
Flatex
0,50 %
für Guthaben auf dem Cashkonto
Frankfurter Sparkasse
0,50 %
ab 500.000 Euro nach individueller Vereinbarung
Frankfurter Volksbank
0,40 %
nach individueller Vereinbarung auf Festgeld und im Kontokorrentbereich
GLS Bank
0,40 %
ab einer Million Euro auf Tagesgeld- und Girokonto
Hamburger Sparkasse (Haspa)
0,40 %
ab 500.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonto
Kreissparkasse Stendal
k. A.
ab dem ersten Euro auf dem Tagesgeldkonto
Raiffeisenbank Gmund
0,40 %
ab 100.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonto
V-Bank München
0,50 %
ab 500.000 Euro
Volksbank Eisenberg
0,40 %
ab 100.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonto
Volksbank Magdeburg
0,50 %
ab 100.000 Euro (max. 25.000 Euro auf Girokonto und 75.000 auf Tagesgeld)
Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck
0,50 %
ab dem ersten Euro auf Tagesgeld und ab 20.000 Euro auf Girokonto (nur Neukunden)
Volksbank Stendal
0,50 %
ab 100.000 Euro auf Kontokorrentkonten
VR Bank Bayreuth-Hof
0,60 %
ab 300.000 Euro auf Giro- und Tagesgeldkonto
VR-Bank Mittelsachsen
0,40 %
ab 100.000 Euro auf Tagesgeld
Westerwald Bank
0,50 %
ab 250.000 Euro auf Girokonto
Quelle: Sekundärquelle https://www.stern.de/wirtschaft/geld/negativzinsen--diese-banken-und-sparkassen-verlangen-strafzinsen-9010724.html
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Das gefühlt ewige Chaos um den EU-Austritt Großbritanniens hat die Kurse vieler britischer Unternehmen nach unten gedrückt. Und zwar in vielen Fällen mehr, als fundamental gerechtfertigt wäre. Denn prinzipiell ist das Gros der britischen Firmen durchaus wettbewerbsfähig, liefert gefragte Produkte und Leistungen. Lediglich die tiefe Verunsicherung der Investoren hat zu vorsichtigen Bewertungen geführt.
Kommt es zu einem geordneten Brexit, wofür derzeit vieles spricht, könnten die Kurse insbesondere exportorientierter Unternehmen wieder deutlich anziehen. Darin liegt eine Chance für Anleger. Auch hier gilt allerdings: Große Chancen sind mit großen Risiken verbunden. Nach wie vor ist das Schreckgespenst „No-Deal-Brexit“ nicht vom Tisch – und damit das Risiko einer tiefen Rezession. Auch das Austrittsdatum gilt eher nicht als in Stein gemeißelt. Sogar ein Verbleib in der EU („Breversal“) ist weiterhin denkbar. Sollte die Unsicherheit anhalten oder sich sogar vertiefen, könnte sie die Kurse weiter absacken lassen.
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Das jeden Monat von der Bank of America Merrill Lynch (BofAML) erhobene Stimmungsbild unter Fondsmanagern fiel zuletzt so trübe aus wie seit der großen Krise 2008 nicht mehr. 87 Prozent gehen davon aus, dass sich der Weltkonjunkturzyklus in seiner Spätphase befindet, ein Rekordwert. Rund die Hälfte erwartet ein deutlich abgeschwächtes Wachstum in diesem Jahr. Konkret bereiten den Anlageprofis vor allem der Handelskonflikt zwischen China und den USA sowie die Rezessionsängste in großen Volkswirtschaften Sorgen. Die Trumpsche Politik gegenüber Peking empfinden 56 Prozent der Umfrageteilnehmer als großes Risiko, satte 19 Prozent mehr als noch vier Wochen zuvor.
In der Folge hat derzeit etwa jeder fünfte Manager Aktien untergewichtet. Zuletzt waren es im März 2009 so viele. Umgeschichtet wird bevorzugt in defensive Investments wie Anleihen oder Cash. Bei den Gewinnerwartungen verzeichnet BofAML den zweitgrößten Einbruch, seitdem vor 23 Jahren mit der Erhebung begonnen wurde. Auch in den deutschen Unternehmen ist die Stimmung eher angespannt: Der ifo-Geschäftsklimaindex rangierte im Juni auf dem tiefsten Stand seit Ende 2014.
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Verbraucherschützer bemängeln, dass Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es die Werbung suggeriert. Auch das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich dennoch bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Versicherungen, Strom, Telekommunikation oder Finanzierungen macht, sollte diese fünf Fallen kennen:
Zweites Portal bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden.
Filter richtig einstellen: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur „geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – oft nehmen nicht alle Anbieter teil.
Zusatzangebote wegklicken: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen beispielsweise kann das eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. Wer eine braucht, bekommt sie in der Regel anderswo günstiger.
Von Niedrigzinsen nicht blenden lassen: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, wobei der niedrigere Wert die Rankingposition bestimmt. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende aber eher auf den höheren Wert hinaus.
„Position 0“ beachten: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.
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Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
Gerne helfen wir Ihnen dabei diese Risiken richtig abzusichern!
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Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
Haben Sie schon eine Rechtsschutzversicherung ? Damit gehen sie vielen komplizierten Situationen aus dem Weg und überlassen diese einem Profi- Ihrem Rechtsanwalt!
Gerne sind wir Ihnen behilflich, die passende Rechtsschutzversicherung für Sie zu finden!
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