Wer beizeiten in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. eingestiegen ist, konnte – zumindest zwischenzeitlich – hohe Kursgewinne verbuchen. Werden diese realisiert, also in Euro umgewandelt, kommt der Fiskus ins Spiel. Es sei denn, Privatpersonen verkaufen nach mindestens einjähriger Haltedauer, dann sind die Gewinne steuerfrei.
Andernfalls aber kann es kompliziert werden, denn Steuerexperten sehen einige Fallstricke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will keine Regelungslücke erkennen, arbeitet aber mit den Ländern an einem Schreiben, das die ertragssteuerliche Behandlung virtueller Währungen eindeutig vorgeben soll. Gerichte hatten zuletzt uneinheitlich geurteilt. Das BMF empfiehlt Privatanlegern, Krypto-Verkäufe als „Einkünfte aus Leistungen“ oder „privates Veräußerungsgeschäft“ zu deklarieren. Völlig offen ist aber noch, wie Gewinne aus selbst erzeugten Coins behandelt werden sollen. Krypto-Anleger, die jetzt Kursgewinne realisieren, sollten sich daher vor dem Ausgeben der gesamten Summe vergewissern, ob davon nicht noch etwas an den Fiskus abzutreten sein könnte.
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Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.
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Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.
Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.
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Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Ein großer Versicherer hat 270.000 Kfz-Schadensfälle untersucht und die Ergebnisse in seinem „Karambolage-Atlas 2020“ zusammengefasst. Wie sich zeigt, sind die Fahrer von Oberklassefahrzeugen besonders unfallträchtig unterwegs: Während im Durchschnitt 9,1 Prozent der Autohalter pro Jahr einen Schaden verursachen, sind es bei BMW-Fahrern 14,4 Prozent, dicht gefolgt von Audi- und Mercedes-Fahrern. Am vorsichtigsten agieren offenbar Skoda-Fahrer, die auf eine Quote von 4 Prozent kommen.
Insgesamt treten weniger Schadensfälle auf, die aber jeweils mehr kosten. Während 2017 noch jeder neunte Autofahrer einen Schaden verursachte, war es zwei Jahre später nur jeder elfte. Die durchschnittliche Schadenshöhe stieg im selben Zeitraum um rund 50 Euro auf circa 2.350 Euro. Der Hauptgrund dafür dürfte in der zunehmenden Technisierung der Fahrzeuge liegen: Deren Assistenzsysteme helfen einerseits, kleinere Schäden wie etwa beim Einparken zu verhindern; andererseits müssen immer hochwertigere Teile ersetzt werden, wenn es dann mal kracht.
Die bundesweit höchste Schadensquote weist Hagen im Ruhrgebiet mit 20,9 Prozent auf, gefolgt von Düsseldorf mit 17,8 Prozent. Besonders selten kracht es hingegen in Brandenburg (7,6 Prozent).
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Im Zuge der pandemiebedingten Wirtschaftskrise hat Gold als Assetklasse einen Aufschwung erlebt, auch wenn dieser mit den jüngsten Impfstoff-Forschungserfolgen einen Rückschlag erlitten hat. Anleger schätzen die Sicherheit, die mit dem Besitz des Edelmetalls verbunden wird. Doch die kann auch trügerisch sein: Je nach Art des Erwerbs (physisch, goldbasierte Wertpapiere, geschlossene Fonds etc.) können beträchtliche Risiken bis hin zum Totalverlust lauern, die nicht allen Käufern klar sind.
Zu Anlegerfrust kommt es tendenziell häufiger bei risikoreicheren Goldanlagen, zu denen geschlossene Fonds und Direktinvestitionen gehören. Hier beteiligt sich der Investor am unternehmerischen Risiko und kann sein Kapital dabei im ungünstigen Fall einbüßen. Das Emittenten- und Ausfallrisiko ist auch bei sogenannten ETCs (Exchange Traded Commodities) höher als bei ETFs. Aber auch bei diesen sollten Anleger auf die Kreditwürdigkeit des Emittenten achten. Bei Goldsparplänen bestehen häufig Veräußerbarkeits- und Wechselkursrisiken.
Vorsicht ist prinzipiell bei hohen Renditeversprechen geboten, denn Gold selbst wirft schließlich keine Zinsen ab, sondern kann lediglich über (keineswegs gewisse) Kurssteigerungen Gewinn bringen – und die Goldförderung und der Goldhandel wiederum sind unternehmerische Aktivitäten, die weit über den bloßen Besitz des Edelmetalls hinausgehen.
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Die vor rund einem Jahr initiierte Europarente nimmt Formen an. Das standardisierte Privatvorsorgeprodukt mit dem Namen PEPP (Pan-European Personal Pension Product) soll leicht verständlich und transparent sein, digital abgeschlossen und verwaltet werden können und eine Kostenquote von maximal einem Prozent aufweisen. Damit soll es Angestellten wie Arbeitslosen, Selbstständigen wie Studenten als zusätzliches Vehikel zur privaten Altersvorsorge offenstehen. Den Vertrieb können quasi alle etablierten Finanzdienstleister übernehmen, von Banken und Versicherungen über Vermögensverwalter bis hin zu freien Versicherungsmaklern.
Die europäische Finanzaufsicht Eiopa hat nun konkretere Empfehlungen zur Ausgestaltung gegeben, vor allem zu den Informationspflichten. Vorgesehen sind zwei Kundeninformationsdokumente inklusive eines Risiko-Indikators, damit die Kunden auch sicher wissen, was sie unterschreiben (bzw. online abschließen). Die Europarente muss noch einige legislative Hürden nehmen, mit einem Start ist frühestens im zweiten Halbjahr 2021 zu rechnen.
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Die meisten Hausbesitzer und Mieter haben nur eine eher diffuse Vorstellung des Naturgefahren-Potenzials an ihrem Standort. Der vom Versicherer-Gesamtverband GDV aufgesetzte „Naturgefahren-Check“ vermittelt ihnen nun einen konkreteren Eindruck davon, wie kostspielig und schwerwiegend Schäden durch Starkregen oder Sturm und Hagel in der jüngeren Vergangenheit in der jeweiligen Lage ausfielen. Zudem lässt sich das Hochwasserrisiko in Erfahrung bringen.
Auf der Seite www.dieversicherer.de/versicherer/haus---garten/naturgefahren-check muss lediglich die Postleitzahl eingetragen werden, um die folgenden, aus Versicherungsfällen generierten Daten für 2019 zu erhalten: Zahl der Schäden im Bundesland, die teuersten Schäden durch Starkregen oder Sturm/Hagel an einem Einfamilienhaus in der Region und eine Hochwasser-Gefahreneinschätzung für Gebäude im betreffenden Postleitzahlengebiet. Die Informationen sollen Anhaltspunkte für Schutzmaßnahmen, die Bauplanung und optimalen Versicherungsschutz liefern. Noch immer haben viele Hausbesitzer keine Elementargefahrenversicherung für ihr Gebäude und ihren Hausrat abgeschlossen und stehen daher im Falle des Falles „im Regen“.
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In Zeiten der Krise legt man gern mehr Geld auf die hohe Kante. So auch die Bundesbürger mit Beginn der Corona-Pandemie. Die Commerzbank vermutet, dass die Sparquote im zweiten Quartal auf 20 Prozent gestiegen sein könnte. Im ersten betrug sie laut Bundesbank 16,7 Prozent.
Mit ihrer tief sitzenden Vorliebe für verlustsichere Anlagen wie Sparbücher büßen die Deutschen jedoch tagtäglich Kaufkraft ein. 3,9 Milliarden Euro waren es allein im zweiten Quartal. Dass es nicht wesentlich mehr ist, geht auf die niedrige Inflationsrate zurück. Sie lag im zweiten Quartal bei 0,76 Prozent. Die durchschnittliche Verzinsung von Spareinlagen, Girokonten, Tages- und Festgeldern belief sich dagegen auf 0,13 Prozent, woraus sich ein Realzins von minus 0,63 Prozent ergibt.
Da die Inflation aber mittelfristig wieder deutlich ansteigen dürfte, während keine Zinserhöhung zu erwarten ist, wird der Kaufkraftverlust mittelfristig ebenfalls wieder zunehmen. Die Scheu deutscher Anleger vor den Kapitalmärkten ist wesentlich dafür verantwortlich, dass das durchschnittliche Vermögen hierzulande trotz hoher Einkommen und Sparquote deutlich unter dem vergleichbarer Länder liegt.
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